Eine Lösung mit Eichenbalken hätte gemäss einer zusätzlichen Offerte des Gartenbauunternehmens CHF 17'617.-- anstatt CHF 19'712.-- gekostet, weshalb nur die Differenz von CHF 2'095.-- als Wertvermehrung betrachtet werden dürfe. Nach mehrfachem Schriftenwechsel hiess die Steuerverwaltung die Einsprache mit Einspracheentscheiden vom 2. September 2021 (pag. 157- 149) teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 16'801.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 21'275.-- bei der direkten Bundessteuer.