1. Der Rekurs betreffend die Busse wegen versuchter Steuerhinterziehung pro 2018 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen versuchter Steuerhinterziehung pro 2018 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pau-schalgebühr von CHF 900.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.