Auch ist fraglich, ob der (unterpreisliche) Kaufpreis mit der neuen Küche tatsächlich anders festgesetzt worden wäre. Was F.________ genau wusste und auch was er wollte bzw. in Kauf nahm, betrifft eine innere Tatsache und ist schwierig nachzuweisen. Es erfolgten jedoch entgegen der Ansicht der Rekurrentin seitens der Steuerverwaltung nicht bloss Behauptungen, sondern die Steuerverwaltung stützte sich auf die Formel des Bundesgerichts (vgl. E. 3.5 hiervor).