5.1 Den Ausführungen der Steuerverwaltung ist beizupflichten. Daran ändert nichts, dass die im Kaufvertrag festgehaltene Übernahme der Wohnung im Ist-Zustand damit begründet wird (vgl. Stellungnahme der Rekurrentin vom 6.12.2021, S. 1 f.), dass beide Parteien der festen Überzeugung gewesen seien, die Küchenersatzausführung sei laut Auftrag noch im Jahr 2017 auszuführen und zu bezahlen. Beim Bestätigungsschreiben der Sanitas Troesch AG vom 20. Januar 2021 könnte es sich allenfalls auch um eine Gefälligkeit gegenüber der Rekurrentin handeln. Auch ist fraglich, ob der (unterpreisliche) Kaufpreis mit der neuen Küche tatsächlich anders festgesetzt worden wäre.