-8- Präsidenten des Verwaltungsrats und Alleinaktionär F.________ unterzeichneten Steuererklärung 2018 wurde ein Aufwand geltend gemacht, der gewinnsteuerlich nicht zulässig war bzw. bei Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten zu einer Aufrechnung führen muss. Wäre die Rekurrentin entsprechend ihrer Steuererklärung (ohne Aufrechnung des genannten Liegenschaftsunterhalts) veranlagt worden, wäre eine Steuerverkürzung eingetreten.