C. Nach einer weiteren Stellungnahme der Rekurrentin (pag. 28) erliess die Steuerverwaltung die Bussenverfügung vom 3. Februar 2021 wegen versuchter Steuerhinterziehung (pag. 29-33). Hierbei wurden der Rekurrentin Steuerbussen von CHF 2'700.-- für die Kantonsund Gemeindesteuern und von CHF 1'200.-- für die direkte Bundessteuer sowie Gebühren von CHF 150.-- auferlegt, ausmachend insgesamt CHF 4'050.--.