__ AG die Lieferung bzw. die Arbeiten erst zu Beginn des Jahres 2018 vornehmen können. Deshalb habe die Rekurrentin die Rechnungen für deren Ausführung (inkl. jene der beigezogenen Unternehmen) mit Datum März 2018 erhalten und sie als Liegenschaftsunterhalt 2018 verbucht. Dies umso mehr, da bei der Kaufpreisfestsetzung der Wohnung eine renovierte Küche berücksichtigt worden sei. Die Ausführungen der Rekurrentin überzeugten die Steuerverwaltung bei der damals vorliegenden Aktenlage nicht. Vielmehr führte die Steuerverwaltung im Schreiben vom 5. Januar 2021 aus (pag.