B. Mit Schreiben vom 19. November 2020 (pag. 21 f.) leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), gegen die Rekurrentin ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Die Steuerverwaltung begründet den Verdacht auf eine versuchte Steuerhinterziehung damit, dass durch die Verbuchung des Liegenschaftsunterhaltsaufwands von CHF 21'985.70 der Gewinn der Rekurrentin reduziert und eine Steuerverkürzung in Kauf genommen worden sei. Bei den verbuchten Aufwendungen handle es sich steuerrechtlich um eine geldwerte Leistung. Die Steuerverwaltung bot der Rekurrentin Gelegenheit, innert Frist eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.