174 Abs. 1 DBG objektiv erfüllt. Dies gilt unabhängig davon, ob die versäumte Verfahrenspflicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird oder nicht (Sieber/Malla in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 24 zu Art. 174 DBG; Peter Locher, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, III. Teil, 2015, N. 7 zu Art. 174 DBG; jeweils mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).