Der Rekurrent begründet seinen Antrag damit, dass er seinen Mitwirkungspflichten im Veranlagungsverfahren gebührend nachgekommen sei und verweist im Übrigen auf sein Schreiben an die Steuerverwaltung vom 23. April 2021. Für den Fall, dass seinem Antrag nicht entsprochen werden könne, stellt der Rekurrent den Eventualantrag, die Bussen in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln.