E. Mit Eingabe vom 30. Juli 2021 hat der Rekurrent gegen die Einspracheentscheide Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt die Streichung sämtlicher Bussen und Gebühren mit Ausnahme der Mahngebühr von CHF 60.-- . Der Rekurrent begründet seinen Antrag damit, dass er seinen Mitwirkungspflichten im Veranlagungsverfahren gebührend nachgekommen sei und verweist im Übrigen auf sein Schreiben an die Steuerverwaltung vom 23. April 2021.