Mit auf den 18. März 2021 datierten Verfügungen wurde der Rekurrent für das Steuerjahr 2019 sowohl bei den kantonalen Steuern als auch bei der direkten Bundessteuer nach Ermessen veranlagt (pag. 84-78). Zugleich wurden dem Rekurrenten eine Mahngebühr von CHF 60.-- sowie Bussen wegen Nichteinreichens der Steuererklärung von CHF 200.-- (Kanton) und CHF 240.-- (Bund) auferlegt.