betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2019 den Akten entnommen: A. A.________ (Rekurrent) wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 gemahnt, weil er innert der am 15. November 2020 abgelaufenen Frist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 nicht eingereicht hatte (Akten Steuerverwaltung, pag. 77). Am 24. Februar 2021 ging die Steuererklärung bei der Steuerverwaltung ein (pag. 110). Mit auf den 18. März 2021 datierten Verfügungen wurde der Rekurrent für das Steuerjahr 2019 sowohl bei den kantonalen Steuern als auch bei der direkten Bundessteuer nach Ermessen veranlagt (pag.