Weil der Zeitraum zwischen Rechtskraft des neuen amtlichen Werts (14.10.2020) und dem Mutationsschluss für den ordentlichen Versand der Liegenschaftssteuerveranlagungen (15.11.2020) für einen Entscheid nicht ausgereicht habe, seien die vorliegend strittigen Liegenschaftssteuern erst per 15. Februar 2021 mutiert und für die Steuerperioden 2018, 2019 und 2020 mit dem Korrekturlauf vom 17. März 2021 eröffnet worden. Die späte Mutation habe zudem bewirkt, dass mit dem ordentlichen Versand per 31. Dezember 2020 für das Grundstück Nr. 1____ ein Wert von CHF Null berücksichtigt worden sei, weil die bis dahin mit CHF 4'350.-- bewertete Baulandparzelle nicht mehr vorhanden gewesen sei.