Eine Mutation in diesem Register müsse bis ca. Mitte November vorgenommen werden, damit sie im ordentlichen Versand der Liegenschaftssteuerveranlagungen per 31. Dezember des jeweiligen Jahres berücksichtigt werden könne. Nachdem der neue amtliche Wert des Grundstücks Nr. 1____ am 14. September 2020 eröffnet worden sei, habe die Gemeinde abgeklärt, ob und in welchem Umfang darauf die Liegenschaftssteuer ab dem Jahr 2018 erhoben werden solle.