Eine unbebaute Baulandparzelle findet sich in der neuen Bewertung nicht mehr. Die Gemeinde erläutert in ihrer Stellungnahme vom 4. März 2022, dass sie die Liegenschaftssteuerveranlagungen nicht selber generiere und versende, dies werde von der kantonalen Steuerverwaltung übernommen. Hingegen sei die Gemeinde für das Führen des Registers für die Liegenschaftssteuer zuständig. Eine Mutation in diesem Register müsse bis ca. Mitte November vorgenommen werden, damit sie im ordentlichen Versand der Liegenschaftssteuerveranlagungen per 31. Dezember des jeweiligen Jahres berücksichtigt werden könne.