4.2 Infolge umfangreicher Neu- und Umbauarbeiten (vgl. Rekursbeilage 6 und Ziff. 28 des Einspracheentscheids vom 28.6.2021, Rekursbeilage 4) wurde das Grundstück Nr. 1____ nach Art. 183 StG ausserordentlich neu bewertet. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung, eröffnete mit Verfügung vom 14. September 2020 den neuen amtlichen Wert von CHF 27'810'400.--, gültig ab Steuerjahr 2018 (Beilage 9 zur Eingabe vom 4.3.2022). Eine unbebaute Baulandparzelle findet sich in der neuen Bewertung nicht mehr.