Das hier relevante Grundstück Nr. 1____ wies zu jenem Zeitpunkt einen amtlichen Wert von total CHF 11'711'850.-- auf. Für die Liegenschaftssteuer wurde jedoch nur ein amtlicher Wert von CHF 4'350.-- berücksichtigt (woraus sich, multipliziert mit dem Steuersatz von 1.2 ‰, der in vorstehender Übersicht aufgeführte Steuerbetrag von CHF 5.20 ergibt). Dieser Betrag entspricht dem amtlichen Wert einer unbebauten Baulandparzelle von 7'723 m2, die gemäss Art. 58 Abs. 2 Bst. a StG zum Ertragswert (anstatt zum weit höheren Verkehrswert) zu bewerten ist (siehe Grundstückprotokoll, Beilage 8 zur Eingabe vom 4.3.2022). Die übrigen Objekte auf Grundstück Nr. 1__