-4- 4.1 Laut Ausführungen der Gemeinde in der Stellungnahme vom 4. März 2022 wurden die jeweils per 31. Dezember des entsprechenden Jahres eröffneten Verfügungen pro 2018 und 2019 ein erstes Mal per 21. März 2020 geringfügig nach unten korrigiert, weil in der Zwischenzeit der amtliche Wert des vom vorliegenden Rechtsstreit nicht betroffenen Grundstücks Nr. 2____ infolge einer ausserordentlichen Neubewertung geändert hatte. Das hier relevante Grundstück Nr. 1____ wies zu jenem Zeitpunkt einen amtlichen Wert von total CHF 11'711'850.-- auf.