4. Ausgangspunkt für das vorliegende Rekursverfahren bilden die Veranlagungsverfügungen vom 17. März 2021. Wie unter Bst. E hiervor ausgeführt, hat die Gemeinde C.________ jedoch bereits vor diesem Datum mehrere Liegenschaftssteuerveranlagungen für die Steuerperioden 2018 bis 2020 an die Rekurrentin eröffnet. Auf diesen Umstand ist vorab einzugehen. Die folgende Übersicht zeigt, auf welchen Liegenschaftssteuerbetrag die Rekurrentin mit den einzelnen Verfügungen veranlagt worden ist und welcher Anteil daran auf das hier zu beurteilende Grundstück Nr. 1____ entfällt (Beilagen 2-6 zur Eingabe vom 4.3.2022 sowie Rekursbeilage 2):