E. Am 28. Februar 2022 hat die Steuerrekurskommission die Gemeinde darüber informiert, dass sie aufgrund eines entsprechenden Vermerks im Einspracheentscheid davon ausgehe, dass bereits vor dem 17. März 2021 Verfügungen betreffend Liegenschaftssteuer für die Steuerperioden 2018 bis 2020 an die Rekurrentin eröffnet worden seien. Die Steuerrekurskommission hat die Gemeinde um Zustellung der ursprünglichen Verfügungen inkl. damit zusammenhängender Unterlagen sowie um Erläuterungen dazu ersucht. Am 4. März 2022 hat die Gemeinde geantwortet und die verlangten Dokumente eingereicht.