• das Objekt Restaurant D.________ des Grundstückes C.________ Gbbl. Nr. 1____ im Umfang von 50 % zu erheben bzw. im Umfang von 50 % nicht zu erheben. Zur Begründung wird vorgebracht, dass die Rekurrentin mit dem Betrieb des G.________heims eine Aufgabe zum Wohl der Allgemeinheit und damit zugleich eine öffentliche Aufgabe wahrnehme. Dies habe zur Folge, dass diejenigen Gebäude, die vollumfänglich und unmittelbar als