A. Die Burgergemeinde A.________ (Rekurrentin) ist Eigentümerin des Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 1____. Darauf befinden sich u.a. das G.________heim (ein von der Rekurrentin betriebenes Alters- und Pflegeheim), Seniorenwohnungen und das öffentlich zugängliche Restaurant D.________. Mit drei separaten Verfügungen vom 17. März 2021 veranlagte die Einwohnergemeinde C.________ (Gemeinde) die Rekurrentin für das genannte Grundstück auf eine Liegenschaftssteuer von je CHF 33'372.50 für die Steuerjahre 2018 bis 2020 (Rekursbeilage 2). Insgesamt belief sich die von der Gemeinde C.___