2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 2'330.10 (sich zusammensetzend aus den Kosten für den beauftragten Experten von CHF 1'330.10 und der Pauschalgebühr von CHF 1'000.--) werden den Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 1'165.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.