am Augenschein nicht teilgenommen habe. Die Gemeinde ist mit Schreiben vom 13. Juli 2022 eingeladen worden, am Augenschein teilzunehmen. Weshalb sie darauf verzichtet - 12 - hat, ist der Steuerrekurskommission nicht bekannt. Die Gemeinden beteiligen sich generell nur selten an Augenscheinen der Steuerrekurskommission. 7. Die Steuerrekurskommission sieht somit keine Veranlassung, von den Feststellungen ihrer Delegation abzuweichen. Der Rekurs ist teilweise gutzuheissen und der amtliche Wert ab Steuerjahr 2020 auf CHF 1'945'840.-- festzusetzen.