6.6 Zur Problematik der Verkehrslagenote und zu den Gründen, wieso diese zu bestätigen ist, hat sich die Delegation im Augenschein-Protokoll ausführlich geäussert. Die Ausführungen der Rekurrenten in der Stellungnahme vom 14. Oktober 2022 vermögen daran nichts zu ändern. Sie verdeutlichen vielmehr, dass allenfalls eine bloss geringfügige Reduktion auf die Note 8 in Frage käme und dass der genaue Verlauf der Grenze zwischen zwei Gebieten mit verschiedenen Verkehrslagenoten eine Ermessensfrage darstellt. In Zusammenhang mit der Benotung der Verkehrslage werfen die Rekurrenten zudem die Frage auf, ob es Zufall sei, dass die Gemeinde D.________ am Augenschein nicht teilgenommen habe.