Eine gewisse Beeinträchtigung der Wohnqualität mag allenfalls von der C.________brücke und der L.________strasse ausgehen, die jedoch ebenfalls kaum ins Gewicht fällt. Den Rekurrenten ist jedoch insoweit zuzustimmen, als in Spezialfällen auch Immissionen von Objekten auf dem gleichen Grundstück für die Nachbarschaftsnote relevant sein können, man denke beispielsweise an eine Parzelle mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung. Die blosse räumliche Nähe anderer Wohneinheiten, d.h. eine "artgleiche Nachbarschaft" ist im Normalfall jedoch nicht relevant. Insgesamt wohnen die Rekurrenten in einer immissionsarmen Nachbarschaft, die zu Recht mit der Note 8 bewertet ist.