Im Fokus dieses Kriteriums stehen somit primär die benachbarten Parzellen. Das Grundstück der Rekurrenten liegt in der Landwirtschaftszone, ist dadurch jedoch kaum von störenden Immissionen betroffen, denn in der Nähe befinden sich weder Ställe noch andere landwirtschaftliche Betriebsgebäude. Eine gewisse Beeinträchtigung der Wohnqualität mag allenfalls von der C.________brücke und der L.________strasse ausgehen, die jedoch ebenfalls kaum ins Gewicht fällt.