6.5 Das zur Wohnlage zählende Kriterium Nachbarschaft ist für das ganze Grundstück mit der Note 8 bewertet worden, was die Rekurrenten mit Verweis auf den geringen Abstand zwischen den beiden Wohnhäusern Nr. 9 und Nr. 7 als zu hoch empfinden. Laut den Bewertungsnormen (S. 12) wird die höchste Note vergeben für eine "artgleiche, nicht störende Nachbarschaft (Immissionen)", die niedrigste Note hingegen für eine "artfremde, störende Nachbarschaft (Immissionen)". Im Fokus dieses Kriteriums stehen somit primär die benachbarten Parzellen.