_, weshalb sich die Steuerrekurskommission hierzu nicht verbindlich äussern kann. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass gemäss dem von der Steuerverwaltung publizierten Merkblatt 5 betreffend Grundstückkosten bei Alarmanlagen die Kosten für Reparatur und Ersatz Liegenschaftsunterhalt darstellen, nicht aber Kosten der Überwachung oder die Leitungsgebühr für die direkte Alarmierung (Ziff. 7.6 des Ausscheidungskatalogs; abrufbar unter: , Rubriken "Publikationen > Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuern > 2020 Aktuelle Merkblätter" [besucht am 27.10.2022]).