Zum Ausbau gehören namentlich Gipser-, Schlosser- und Schreinerarbeiten, Boden- und Wandbeläge sowie Malerarbeiten. Angesichts der sehr umfangreichen Umbauarbeiten in den Jahren 2014/2015 erscheint die bestehende Schätzung von 13 Jahren als eher tief, jedoch noch innerhalb des Ermessensspielraums liegend. Das wirtschaftliche Alter der Wohnung 1 ist damit zu bestätigen. Das wirtschaftliche Alter der übrigen Objekte und Teilobjekte ist nicht bestritten und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. 4. Schlussfolgerungen