Zu den Installationen ist auszuführen, dass die Berechnung des Rekurrenten fehlerhaft ist. Wenn man das vom Rekurrenten angenommene Alter der einzelnen Installationen mit dem von ihm verwendeten Prozentsatz gewichtet (Rekursschrift vom 21.7.2021, S. 3) ist das Ergebnis nicht 39, sondern bloss 25 Jahre. Zudem ist nicht nachvollziehbar, wieso Heizung und Küche nur je 5 % der Installationen ausmachen sollen. Das bisherige Alter von 18 Jahren ist demnach zu bestätigen. Zum Ausbau gehören namentlich Gipser-, Schlosser- und Schreinerarbeiten, Boden- und Wandbeläge sowie Malerarbeiten.