Das Bestimmen des wirtschaftlichen Alters ist anspruchsvoll und mit beträchtlichen Unsicherheiten verbunden. Dementsprechend verfügen die Schätzer hierbei über einen grossen Ermessensspielraum. Beim Rohbau 2 (u.a. Bedachung, Isolation, Fenster) beträgt die Differenz zwischen dem Antrag des Rekurrenten und dem bestehenden Alter bloss drei Jahre, was im Ermessensspielraum liegt, weshalb sich weitere Ausführungen dazu erübrigen. Zu den Installationen ist auszuführen, dass die Berechnung des Rekurrenten fehlerhaft ist.