Wohnlage Sowohl die Aussicht als auch die Besonnung sind in der bisherigen Bewertung mit Teilnote 7 aufgeführt, was in beiden Fällen am unteren Rand des Ermessenspielraums ist. Dies gilt auch für die Wohnung im Erd- und Obergeschoss. Auch die Teilnote 8 für die Nachbarschaft ist nicht zu bemängeln. Diese betrifft nicht die nachbarschaftlichen Verhältnisse auf dem zu bewertenden Grundstück (diese sind mit der Gebäudeart-Note 3 für das Gebäude Nr. 9 ausreichend berücksichtigt), sondern störende Einflüsse durch die benachbarten Parzellen. Auffällig ist die ausserordentlich tiefe Note 2 für die Teilnote "Besondere Lage".