Die Delegation erachtet eine Reduktion der Teilnote für die Raumaufteilung von 9 auf 6 als gerechtfertigt. Dies mit Blick auf die ungünstige Raumaufteilung ("abgelegenes" Zimmer im Obergeschoss westlich des Entrees, Zugang zu Balkon im Obergeschoss nur via Badezimmer, mehrere Absätze in den Fussböden, Ausrichtung der Aussenräume nach Osten mit geringem Abstand zum Gebäude Nr. 7) und den vergleichsweise geringen Lichteinfall. Dass für die gegenwärtige Nutzung eher zu viele Nasszellen vorhanden sein mögen und das grosszügige Entree nur schlecht genutzt werden könne, wie der Rekurrent geltend macht, rechtfertigt demgegenüber keine zusätzliche Reduktion.