Bei der allgemeinen Neubewertung sind die bestehenden Bewertungsnoten mit Ausnahme der Verkehrslage nicht geändert worden. Dies bedeutet, dass namentlich die Noten für die Bauqualität und die Komfortstufe den Standard widerspiegeln, der zum Zeitpunkt eines Augenscheins nach der Erstellung eines Gebäudes bzw. nach grösseren Umbau- oder Sanierungsmassnahmen gegolten hat. Dem im Lauf der Zeit eintretenden Wertverlust aufgrund von Alterung, Nutzung oder geänderter Ansprüche (Demodierung) wird im System der amtlichen Bewertung nur über das wirtschaftliche Alter Rechnung getragen.