19 und 60). Weil mit der allgemeinen Neubewertung der Mietwert pro RE von CHF 2'127.-- auf CHF 2'710.40 zugenommen hat und sich zugleich der Kapitalisierungssatz (alt 7.5 %, neu 5.8 %) und der Realwert-Zuschlag (alt 9 %, neu 8 %) geändert haben, beträgt der Wert der Photovoltaikanlage gemäss Einspracheentscheid nunmehr CHF 116'079.--. Grundsätzlich sehen die Bewertungsnormen AN20 vor, dass sich an der Berechnung bestehender Spezialausbauten nichts ändert (Ziff. 2.2.2). Dies ist aus verfahrensökonomischen Gründen gerechtfertigt, denn eine automatisierte Umsetzung der allgemeinen Neubewertung 2020 wäre ansonsten nicht möglich gewesen.