Laut den Weisungen ist hingegen eine aufwändigere, den Gegebenheiten im Einzelfall weit besser entsprechende, Berechnungsmethode vorgesehen, mit der im Ergebnis sichergestellt wird, dass die spezielle Einrichtung mit rund 70 % der Investitionskosten im amtlichen Wert berücksichtigt wird (S. 22 ff.). Der Sachverständige schätzt die Investitionen für Lift und Alarmanlage auf CHF 50'000.--, wovon 70 % einen Zielwert CHF 35'000.-- ausmachen.