-6- richtungen sehen die Bewertungsnormen AN20 in Ziff. 2.2.2 ein vereinfachtes Umrechnungsverfahren vor, indem aus den Baukosten durch Verzinsung mit 5 % der Mietwert der zusätzlichen Installation ermittelt wird. Dieser Mietwert wird sodann mittels Division durch CHF 2'100.-- in RE umgerechnet. Laut den Weisungen ist hingegen eine aufwändigere, den Gegebenheiten im Einzelfall weit besser entsprechende, Berechnungsmethode vorgesehen, mit der im Ergebnis sichergestellt wird, dass die spezielle Einrichtung mit rund 70 % der Investitionskosten im amtlichen Wert berücksichtigt wird (S. 22 ff.).