Zum gleichen Ergebnis würde man gelangen, wenn man nicht von einer Wohn-/Essküche, sondern von einer Standardküche mit 1.0 RE ausgehen wollte. Dieser wäre eine Fläche von 11.9 m2 zuzuordnen. In diesem Fall würden auf den Wohn- und Essbereich 31.4 m2 fallen, was 1.5 RE entspricht. Dementsprechend ist der Koch-, Ess- und Wohnbereich in der Wohnung 1 korrekt im Aufnahmeprotokoll verzeichnet. Wenn schon, käme eine Anpassung bei der Wohnung 2 in Frage, deren insgesamt deutlich grösserer Koch-, Ess- und Wohnbereich mit 2.9 RE zurückhaltend, jedoch noch im Ermessen liegend, bewertet ist.