Amtlicher Wert" [besucht am 8.9.2022], fortan: Bewertungsnormen AN20) wird eine Wohn-/Essküche mit 1.0 bis 1.3 RE bewertet. Vorliegend erklären sich die 1.3 RE damit, dass die Fläche des anschliessenden Essraums ebenfalls zur Küche gezählt wird, während sich die auf dem Aufnahmeprotokoll vermerkten 23.9 m2 (entsprechend 1.2 RE) ausschliesslich auf den Wohnbereich beziehen (vgl. auch Plan auf pag. 30). Insgesamt umfasst der Koch-, Ess- und Wohnbereich in der Wohnung somit 2.5 RE. Zum gleichen Ergebnis würde man gelangen, wenn man nicht von einer Wohn-/Essküche, sondern von einer Standardküche mit 1.0 RE ausgehen wollte.