5. Die Delegation der Steuerrekurskommission ist in ihrem Protokoll über den Augenschein vom 6. September 2022 zu folgenden Feststellungen und Schlüssen gelangt (im Augenschein- Protokoll wird aufgrund der Eigentumsverhältnisse einzig A.________ als Rekurrent genannt; gemäss Art. 184 Abs. 2 StG sind jedoch beide Ehegatten als Partei zu betrachten, weil sie den Wert des Grundstücks Nr. 1.________ gemeinsam versteuern): 1. Raumaufnahme