D. Die Steuerverwaltung hat sich am 2. September 2021 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs teilweise gutzuheissen. Für die Photovoltaikanlage erachtet die Steuerverwaltung einen amtlichen Wert von CHF 60'563.-- als korrekt, basierend auf den zu erwartenden Erträgen. Die übrigen Einflussgrössen der amtlichen Bewertung (Raumeinheiten, Benotung, wirtschaftliches Alter) sind nach Auffassung der Steuerverwaltung hingegen korrekt erfasst worden. E. Mit Schreiben vom 16. September 2021 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten.