C. Gegen den Einspracheentscheid haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 21. Juli 2021 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie führen zunächst aus, dass das fragliche Grundstück erst vor zwei Jahren nach einem Umbau neu bewertet worden sei. Dass nach dieser kurzen Zeitspanne der amtliche Wert um CHF 527'500.-- höher ausfalle, könne doch nicht richtig sein. Im Einzelnen machen die Rekurrenten geltend, dass die Liegenschaft in mehrfacher Hinsicht unrichtig benotet, das wirtschaftliche Alter zu tief festgesetzt und die Raumaufnahme unrichtig vorgenommen worden sei.