B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1.________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 1'993'540.-- (Verfügung vom 28.7.2020 [vordatiert], Akten Steuerverwaltung, 36). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2017 CHF 1'466'040.- - betragen (Verfügung vom 15.2.2017, pag. 57). Die von den Rekurrenten gegen die Verfügung vom 28. Juli 2020 erhobene Einsprache vom 23. Juli 2020 (pag. 9) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 7. Juli 2021 (pag. 1-4) abgewiesen.