A. Das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1.________, E.________, ist seit dem Jahr 1984 im Alleineigentum von A.________. Auf dem Grundstück befinden sich im Wesentlichen ein früheres Bauernhaus mit zwei Wohnungen (Gebäude Nr. 9) und ein freistehendes Einfamilienhaus, das frühere "Stöckli" (Gebäude Nr. 7). Die im Erd- und Dachgeschoss liegende Wohnung im Gebäude Nr. 9 (in den Akten der amtlichen Bewertung als "Wohnung 2" bezeichnet) wird von A.________ und B.________ (fortan: Rekurrenten) bewohnt. Die im Unter- und Erdgeschoss liegende Wohnung im Gebäude Nr. 9 ("Wohnung 1") und das Haus Nr. 7 sind an Dritte vermietet.