4.6 Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 hat die Steuerrekurskommission die Rekurrenten deshalb aufgefordert, einerseits zur Frage der Berücksichtigung von Kinderabzügen betreffend in den Steuerperioden 2016 bis 2019 ausbezahlten IV-Kinderrenten (vgl. E. 4.4 hiervor) sowie betreffend den Nachweis, dass die im Steuerjahr 2020 erhaltenen IV-Kinderrenten dem Sohn zugute-