4. Im Einspracheentscheid vom 8. Juli 2021 berücksichtigte die Steuerverwaltung pro 2020 weiter die für den Sohn im Zeitraum 2015 bis 2020 erhaltenen IV-Kinderrenten im Gesamtumfang von CHF 44'637.-- als Abzug für bezahlte Alimente (pag. 83 f.).