174 Abs. 2 StG vor, orientiert sie sich bei der Festsetzung des steuerbaren Einkommens zwar an Wahrscheinlichkeitsüberlegungen, um sich den tatsächlichen Verhältnissen so gut wie möglich anzunähern (vgl. Zweifel/Hunziker in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 46 ff. zu Art. 130 DBG). Sie setzt dabei aber nicht ein konkret definiertes, sondern vielmehr ein abstraktes Einkommen fest.