21 f.). Die Steuerverwaltung hat deshalb bereits in den Vorperioden besteuerte Beträge im Gesamtumfang von insgesamt CHF 74'844.-- vom im Steuerjahr 2020 zu besteuernden Einkommen in Abzug gebracht, womit sich dem Rekurrenten pro 2020 anzurechnende Einkünfte von insgesamt CHF 81'362.-- (IV-Rente von CHF 111'569.-- + IV-Kinderrente CHF 44'637.-- abzüglich bereits besteuerte CHF 74'844.--) ergaben. Diese Berechnung betreffend das pro 2020 zu besteuernde Einkommen des Rekurrenten, welche die Steuerverwaltung dem Einspracheentscheid vom 8. Juli 2021 zugrunde gelegt hat, lässt sich wie folgt darstellen (vgl. pag. 32):